Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen:

Osteopathie ist keine Kassenleistung aber die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten mittlerweile einen Anteil Ihrer osteopathischen Behandlungskosten. Diese Kassen erstatten aber unter zwei Bedingungen:

Osteopathie-Verordnung:

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung. Auf der Verordnung muss das Wort „Osteopathie“ stehen.

Verbandsmitgliedschaft:

Der Osteopath muss durch eine Mitgliedschaft in einem Verband gelistet sein. Wir achten darauf, dass alle unser Therapeuten eine umfangreiche Ausbildung absolviert haben, um im Verband gelistet zu sein.

Die Höhe der Erstattung ist je nach Kasse unterschiedlich. Dabei sind Sie unser Kunde und Sie erhalten von uns die Abrechnung. Diese können Sie dann gemeinsam mit der Verordnung einreichen (sofern Ihre Krankenkasse nicht zu den Ausnahmen gehört)

Osteokompass

Auf dieser Seite können Sie sehen, ob Ihre Krankenkasse die osteopathische Behandlung unterstützt:

Private Krankenkassen:

Als Osteopath muss man Heilpraktiker oder Arzt sein, um legal die Osteopathie ausüben zu können. In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für Heilpraktiker. Wir achten darauf, dass alle unsere Therapeuten die Heilpraktikerprüfung erfolgreich absolviert haben. Prüfen Sie, ob nicht evtl. Leistungen für Heilpraktiker aus der Ihrem Tarif ausgeschlossen wurden.

Wir haben schon sehr lange Erfahrung in der Ausstellung von Heilpraktikerrechnungen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Krankenkassen zunehmend versuchen Leistungen zu streichen oder reduzieren. Daher können wir Ihnen in manchen Fällen trotz privater Versicherung keine volle Erstattung versprechen.

Um sicher zu sein, ob Ihre Krankenversicherung die anteiligen- / Kosten übernimmt, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.